Infos für Mieter


Wann muss ich meine Miete bezahlen ?

Die Miete ist im Voraus zu begleichen und muss somit spätestens am 1. Tag des Monats bei uns eintreffen.

 

 

Der kleine Unterhalt

  • Der kleine Unterhalt ist Sache der Mieter
  • Reparaturen durch Fachpersonen muss der Vermieter bezahlen

 

Was ist der kleine Unterhalt?

Reparaturen und Unterhalt an der Wohnung sind eine Gegenpflicht des Vermieters für den Mietzins. Es gibt aber eine Ausnahme: Mieterinnen und Mieter müssen kleine Mängel in der Wohnung selber beheben. Allerdings nur, wenn das mühelos von Hand geht und ohne spezielles Fachwissen möglich ist. Im Fachjargon spricht man vom sogenannten «kleinen Unterhalt». Darunter fallen zum Beispiel das Ölen von Scharnieren oder das Anziehen einer lockeren Schraube bei einer Steckdose. Zu Kleinreparaturen gehört auch das Entstopfen des Abwassersyphons beim Lavabo, sofern er mit einfachen Handgriffen geöffnet werden kann. 

 

Auch Kleinteile müssen Mieter bezahlen

Kleinteile wie Backbleche, Filter beim Dampfabzug oder Zahngläser, Duschschläuche etc. müssen von Mieterinnen und Mietern ersetzt werden. Dies aber nur, wenn der Gegenstand im Fachhandel erhältlich ist. Die Kostengrenze für Material liegt bei 150 Franken. Der Mieter muss Kleinteile auch dann auf eigene Kosten ersetzten, wenn deren Lebensdauer bereits abgelaufen ist. Bringen Sie spätestens beim Auszug bzw. vor der Wohnungsabgabe alles in Ordnung, das unter den sogenannten «kleinen Unterhalt» fällt.

 

 

Ich muss einen Schaden melden - Wie gehe ich vor ?

Sie können uns den Schaden per Mail oder Telefon melden.

Sobald ein Gerät betroffen ist, sind wir auf ein Foto mit dem Typenschild des Gerätes und gegebenenfalls Fotos des Schadens angewiesen, damit können wir den Handwerkern die bestmögliche Information zum Reparaturauftrag liefern.

 

 

Mein Wasserablauf ist verstopft - Was kann ich tun ?

Versuchen Sie, die Verstopfung selbständig zu lösen.

 

Geben Sie etwa zwei Tassen Cola in den Abfluss und lassen Sie das Ganze über Nacht einwirken. Spülen Sie am nächsten Morgen mit heißem Wasser nach.

 

Wenn der Kanalreiniger aufgeboten werden muss und sich die Verstopfung noch in der Wohnung befindet, müssen die Kosten dafür vom Mieter selber getragen werden. Wenn sich die Verstopfung aber im Fallstrang befindet, und sich dadurch ein Rückstau in mehrere Wohnungen bildet, müssen Sie als Mieter diese Kosten nicht bezahlen.

 

Essensreste, Öl und Kaffeesatz sind pures Gift für Wasserabläufe und gehören separat entsorgt. Sie bilden kombiniert über die Jahre hinweg fast schon eine Art Betonbelag in den Abflussrohren.

 

 

Was tun bei lärmenden Nachbarn ? - Tipps für ein gutes Zusammenleben

 

Suchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Nachbarn

Wenn die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nicht eingehalten wird und der Lärm über die Toleranzgrenze hinausgeht, hilft es zuerst ein Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Suchen sie einen günstigen Moment und erklären Sie ruhig und sachlich, was sie stört. Unter Umständen sind Kompromisse sinnvoll, wie zum Beispiel am Sonntag Klavierspielen ja, aber nicht vor 10 Uhr morgens.

 

Halten Sie die konkreten Vorfälle fest

Fruchtet ein Gespräch nicht, so halten Sie am besten schriftlich fest, was genau passiert ist. Der Vermieter kann nur handeln, wenn ihm möglichst konkrete Anhaltspunkte über die Störung vorliegen.

 

Sie können folgende Massnahmen verlangen

Schreiben Sie dem Vermieter und bitten Sie ihn sachlich, dafür zu sorgen, dass die betreffenden Störungen der Nachbarn aufhören. Der Vermieter hat die Befugnis, den Störverursacher zu ermahnen.

 

 

Wann sind die offiziellen Kündigungstermine ?

31. März 30. Juni  , 30. September

 

Achtung : Eine Kündigung muss mindestens 3 Monate vorher bei uns eintreffen !

 

 

Haustiere in der Mietwohnung : Was ist erlaubt, was nicht?

Kleintiere (wie Hamster, Meerschweinschen) dürfen in der Wohnung gehalten werden.

Hunde sind in unseren Mietwohnungen nicht gestattet !

Katzen dürfen nur in Absprache mit dem Vermieter gehalten werden.